Der Begriff Brandschutz bündelt alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Feuer, Rauch und die weitere Ausbreitung eines Brandes zu verhindern. Durch die Brandschutz-Maßnahmen werden Menschen, Natur und Sachwerte geschützt, wobei die höchste Priorität natürlich auf dem Schutz von Leben und Gesundheit selbstverständlich liegt. Zu jeder Zeit besteht die Gefahr eines Brandes innerhalb eines Gebäudes. Aus diesem Grund muss dem Brandschutz bereits bei der Planung und Ausführung von Gebäuden ein sehr hoher Stellenwert eingeräumt werden.
Alle Innenausbauarbeiten werden nach den Brandschutzbestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung ausgeführt, die die Regelanforderungen für den Fluchtweg begrenzender Baukörper bzw. Wände bestimmt. Diese Anforderungen können nach Gebäudeart und Nutzung, entsprechend den Durchführungsanforderungen, unterschiedlich sein und werden im konkreten Fall durch die Baugenehmigung definiert.
Nach DIN 4102 werden folgende Feuerwiderstandsklassen unterschieden:
F 30/feuerhemmend
F 90/feuerbeständig
F 120/hoch-feuerbeständig
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